Konzeption

Anschrift:

Hort Johannesschule

Dresdner Straße 21/23

01662 Meißen

Öffnungszeiten:

Montag – Freitag

Schulzeit:

6:00-8:45 + 11:50-17:00

Ferien:

6:00-17:00

Ansprechpartner:

Frau Dörschel

Tel.: 03521/731154 

Fax: 03521/731108

E-Mail: leitung@hortjs.edu-meissen.de                               

www.hort-johannesschule.de

Träger:

Stadt Meißen

Markt 1

01662 Meißen

Seit 1991 besuchen Kinder den Hort der Johannesgrundschule; aktuell beträgt die Kapazität 305 Hortplätze. Die Hortkinder werden in den Klassenzimmern der Schulgebäude in Doppelnutzung sowie im Horthaus betreut. Als Freispielfläche stehen der Schul- sowie Horthof mit Ballplatz und das Außengelände Badgasse zur Verfügung.

  1. Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Grundgesetz
  • Sozialgesetzbuch VIII
  • Sächsisches Kita-Gesetz
  • Sächsischer Bildungsplan
  • Infektionsschutzgesetz
  • Interne Regelungen – Satzung der Stadt Meißen über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege/ Hausordnung von Träger und Hort
  1. Unser Bild vom Kind
  • jedes Kind wird als individuelle Persönlichkeit wertschätzend wahrgenommen
  • jedes Kind ist „Akteur seiner selbst“ – der Hort bietet Begleitung der Selbstständigkeitsentwicklung der Kinder auf Grundlage eines werteorientierten Verhaltens
  1. Unser pädagogischer Ansatz auf Grundlage des Sächsischen Bildungsplans
  • situationsorientierter Ansatz – die Erfahrungen und Erlebnisse der Kinder bestimmen die Themen im Hort
  • erforderlich: stets aktuelle Kenntnis der Gruppensituation und Flexibilität in der Planung
  1. Unsere pädagogischen Schwerpunkte
  • gruppengebundene Arbeit
  • altershomogene Hortgruppen; z.T. klassenübergreifend
  • Hortgruppe für Kinder mit LRS (Lese-Rechtschreib-Schwäche)
  • Hausaufgabenbetreuung
    • im Gruppenverband, erledigte Hausaufgaben werden abgehakt
    • keine Berichtigungen, keine Leseübungen und keine individuellen Nachholarbeiten
    • die Endkontrolle der Hausaufgaben obliegt den Eltern
    • zeitliche Staffelung
      • 1. Klasse bis 20 min
      • 2. Klasse bis 30 min
      • 3. Klasse bis 45 min
      • 4. Klasse bis 45 min
      • Klasse der LRS bis 45 min
  • Portfolio als Dokumentationsform über die Entwicklung des einzelnen Kindes
  • Nutzung der näheren Umgebung und der Möglichkeiten des Stadtteils
  • offene Arbeit
    • bei Hortfesten, Höhepunkten und Projekten sowie in den Ferien
    • Frühhort 06:00 Uhr – 08:45 Uhr
    • Späthort 16:00 Uhr – 17:00 Uhr
    • Arbeitsgemeinschaften
  1. Aufgaben und Bedeutung der pädagogischen Fachkräfte[1]
  • Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag entsprechend der Konzeption wahrnehmen und die pädagogische Arbeit in der Hortgruppe planen, durchführen und reflektieren
  • Vertrauensverhältnis zu den Kindern aufbauen
  • Vermittlung von Regeln, Normen und Grenzen für das Zusammenleben in der Gemeinschaft
  • Ansprechpartner für Eltern
  • Beobachtung des (Spiel)Verhaltens der Kinder und des Zusammenlebens in der Hortgruppe
  • Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Lebensbedingungen der Kinder und Eltern
  • als Teammitglied arbeiten und Verantwortung für alle Hortkinder tragen
  • gruppeninterne pädagogische Entscheidungen zu einzelnen Kindern trifft die zuständige pädagogische Fachkraft
  • gruppenübergreifende pädagogische Entscheidungen zu einzelnen Kindern trifft das Team
  1. Qualifikation der pädagogischen Fachkräfte

Alle Mitarbeiter des Hortes erfüllen die Anforderungen der Sächsischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO). Zur individuellen Begleitung, Unterstützung und Förderung unserer Hortkinder besitzen die pädagogischen Fachkräfte verschiedene Abschlüsse und Zusatzqualifikationen:

  • staatlich anerkannter Sozialpädagoge
  • staatlich anerkannter Erzieher
  • staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger
  • staatlich anerkannter Ergotherapeut
  • Übungsleiter für Breitensport
  • Rettungsschwimmer
  • Praxisanleiter
  • Qualifizierung im Bereich naturwissenschaftliche und mathematisch-technische Bildung (Haus der kleinen Forscher)
  • Kunst- und Musikpädagoge

Eine regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen ist für unsere Arbeit unerlässlich und wird verantwortungsbewusst wahrgenommen.

  1. Aufgaben der Hortleitung
  • Planung, Durchführung und Kontrolle der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsarbeit auf Grundlage der Konzeption, des Sächsischen Bildungsplanes und des Qualitätshandbuchs „Quast“
  • Mitarbeiterführung und Koordination der Teamarbeit
  • Zusammenarbeit mit Träger, Schule, Eltern, Öffentlichkeit und Institutionen
  • Betriebsführung nach dem Haushaltsplan
  1. Zusammenarbeit und Kooperation
  • Träger: Stadt Meißen
    • regelmäßige Informationen und Besprechung zu aktuellen Themen
  • Schule
    • Teambesprechungen auf Leitungs- und Klassenebene
    • gemeinsame Höhepunkte und Feste
  • Team
    • organisatorische Dienstberatungen
    • Einzel- und Gruppenfallbesprechungen
    • Austausch zu Weiterbildungen
    • Projektarbeit
    • Qualitätsmanagement „Quast“
  • mit Eltern
    • Erstkontakt: Hortanmeldung
    • Elternabende oder Elternbriefe
    • Elterngespräche, Tür- und Angelgespräche
  • Kooperation mit externen Trägern
    • regelmäßiger Generationstreff im Altenheim „Carpe diem“
    • Teilnahme am Kunstfest „Meißen Cölln“
    • Kooperation mit dem „Heil- und Kräutergarten“ Wiesengasse
  1. Aufsicht und Versicherung
  • Aufsichtsplicht beginnt mit Übernahme der Kinder und endet mit Verabschiedung und Übergabe an Personensorgeberechtige oder ihre Beauftragten bzw. geht das Kind allein
  • Aufsichtspflicht der Mitarbeiter erstreckt sich auf die Zeit des Aufenthalts der Kinder im Hort
  • Aufsichtspflicht bedeutet nicht die generelle Verpflichtung, alle Kinder jederzeit „auf Sicht“, das heißt im Blick zu haben
  • der Weg vom und zum Hort liegt in der Verantwortung der Personensorgeberechtigen – bei Unfall greift die Unfallversicherung (nach SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 8a)­
    • auf direktem Weg von und zum Hort
    • während des Aufenthalts im Hort
    • während aller Veranstaltungen des Hortes außerhalb des Grundstückes (Spaziergänge, Feste usw.)

Unfälle sind der Einrichtungsleitung unverzüglich zu melden!

Generell haftet die Unfallversicherung nicht für Sachschäden oder Gewährung von Schmerzensgeld.

Der Hort übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände und Garderobe!

  1. Beteiligung der Hortkinder am Hortalltag / Möglichkeiten zur Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten

Der Schulhort ist für die Kinder ein entscheidender Teil ihrer Lebenswelt. Die pädagogische Arbeit im Hort Johannesschule ist ausgerichtet auf die Bedürfnisse der Kinder.

Möglichkeiten der Beteiligung:

  • Kinderrat
  • Hortbriefkasten
  • Gruppeninterne Befragungen und Auswertungen
  • Gruppenübergreifende Befragungen und Auswertungen

Die Hortkinder haben die Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten.

Als Ansprechpartner stehen ihnen zur Verfügung:

  • Gruppenleitung
  • Hortleitung
  • Streitschlichter – geschulte Kinder

[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

©2021 Hort Johannesschule

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