{"id":51,"date":"2021-03-30T12:28:19","date_gmt":"2021-03-30T10:28:19","guid":{"rendered":"https:\/\/hortjs.edu-meissen.de\/?page_id=51"},"modified":"2021-09-27T10:21:16","modified_gmt":"2021-09-27T08:21:16","slug":"infektionsschutzgesetz","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/hortjs.edu-meissen.de\/?page_id=51","title":{"rendered":"Infektionsschutzgesetz"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-image is-style-default\"><figure class=\"alignright size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"113\" height=\"150\" src=\"https:\/\/hortjs.edu-meissen.de\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/Stadt-meissen-logo-neu.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-617\"\/><\/figure><\/div>\n\n\n<p><\/p>\n<p>Gro\u00dfe Kreisstadt Mei\u00dfen &#8211; Anlage 8 zum Betreuungsvertag<br>Familienamt<\/p>\n\n\n<div class=\"wp-block-image is-style-default\"><figure class=\"alignleft size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"445\" height=\"203\" src=\"https:\/\/hortjs.edu-meissen.de\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/Stempel-hort-neu.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-616\" srcset=\"https:\/\/hortjs.edu-meissen.de\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/Stempel-hort-neu.png 445w, https:\/\/hortjs.edu-meissen.de\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/Stempel-hort-neu-300x137.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 445px) 100vw, 445px\" \/><\/figure><\/div>\n\n\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>BITTE LESEN SIE SICH DIESES MERKBLATT SORGF\u00c4LTIG DURCH<\/strong><\/p>\n<p><strong>Belehrung f\u00fcr Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. \u00a734 Abs. 5 S. 2<\/strong><br \/><strong>Infektionsschutzgesetz ( IfSG)<\/strong><\/p>\n<p>Wenn Ihr Kind eine <strong>ansteckende Erkrankung<\/strong> hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Au\u00dferdem sind gerade S\u00e4uglinge und Kinder w\u00e4hrend einer Infektionskrankheit abwehrgeschw\u00e4cht und k\u00f6nnen sich dort noch <strong>Folgeerkrankungen<\/strong> (mit Komplikationen) zuziehen.<br \/>Um dies zu verhindern, m\u00f6chten wie Sie mit diesem <strong>Merkblatt<\/strong> \u00fcber Ihre <strong>Pflichten<\/strong>, <strong>Verhaltensweisen und das \u00fcbliche Vorgehen<\/strong> unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um <strong>Offenheit und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit<\/strong>.<\/p>\n<p><strong>Gesetzliche Besuchsverbote:<\/strong><\/p>\n<p>Das Gesetz schreibt vor, dass Ihr Kind <strong>nicht in die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtung<\/strong> gehen darf, wenn es an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.<br \/><strong>Besuchsverbot und Mitteilungspflicht besteht wenn:<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">1. es an einer <strong>schweren<\/strong> Infektion erkrankt ist, die durch <strong>geringe Erregermengen<\/strong> verursacht wird. Dies ist nach der Vorschrift: Diphterie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns nur in Einzelf\u00e4llen vor. Au\u00dferdem nennt das Gesetz noch virusbedingte h\u00e4morrhagische Fieber, Pest und Kinderl\u00e4hmung; es ist aber h\u00f6chst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland \u00fcbertragen werden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">2. eine <strong>Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelf\u00e4llen schwer und kompliziert<\/strong> verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Mumps, Scharlach, Windpocken, ansteckende Borkenflechte, Hirnhautentz\u00fcndung durch Hib-Bakterien, Meningokokken- Infektion, Kr\u00e4tze, Hepatitis A und bakterielle Ruhr.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">3. ein <strong>Kopflausbefall<\/strong> vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infekti\u00f6sen Gastroenteritis erkrankt ist<\/p>\n<p>Die <strong>\u00dcbertragungswege<\/strong> der aufgez\u00e4hlten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchf\u00e4lle und Hepatitis A sind sogenannte <strong>Schmierinfektionen<\/strong>. Die \u00dcbertragung erfolgt durch mangelnde H\u00e4ndehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenst\u00e4nde (Handt\u00fccher, M\u00f6bel, Spielsachen). <strong>Tr\u00f6pfchen- oder \u201efliegende\u201c Infektionen<\/strong> sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch <strong>Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte<\/strong> werden Kr\u00e4tze, L\u00e4use und ansteckende Borkenflechte \u00fcbertragen.<\/p>\n<p>Dies erkl\u00e4rt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen besonders g\u00fcnstige Bedingungen f\u00fcr eine \u00dcbertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei <strong>ernsthaften Erkrankungen<\/strong> Ihres Kindes immer den <strong>Rat<\/strong> Ihres <strong>Haus- oder Kinderarztes<\/strong> in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender M\u00fcdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchf\u00e4llen l\u00e4nger als einen Tag oder anderen besorgniserregenden Symptomen). Er wird Ihnen, bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte, dar\u00fcber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der Gemeinschaftseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.<\/p>\n<p><strong>Mitteilungspflicht:<\/strong><\/p>\n<p>Muss Ihr Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, <strong>benachrichtigen Sie uns bitte unverz\u00fcglich<\/strong> und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem <strong>Gesundheitsamt<\/strong> alle notwendigen Ma\u00dfnahmen ergreifen k\u00f6nnen, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.<\/p>\n<p>Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitsch\u00fcler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall m\u00fcssen wir die Eltern der \u00fcbrigen Kinder <strong>anonym<\/strong> \u00fcber das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit<strong> informieren<\/strong>. Manchmal nehmen Kinder und Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen F\u00e4llen Erreger, nach durchgemachter Erkrankung, noch l\u00e4ngere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tr\u00f6pfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft \u00fcbertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitsch\u00fcler oder das Personal anstecken.<br \/>Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die <strong>\u201eAusscheider\u201c<\/strong> von Cholera-, Diphterie-EHEC- Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr- Bakterien nur mit <strong>Genehmigung und nach Belehrung durch das Gesundheitsamt<\/strong> wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen d\u00fcrfen.<br \/>Auch wenn <strong>bei Ihnen zu Hause<\/strong> jemand an einer <strong>schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit<\/strong> leidet, k\u00f6nnen weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein.<br \/>Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen Gemeinschaftseinrichtung f\u00fcr Ausscheider oder ein m\u00f6glicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder das Gesundheitsamt mitteilen.<br \/>In diesen beiden F\u00e4llen besteht ebenso die <strong>Mitteilungspflicht<\/strong>.<br \/>Gegen <strong>Diphterie, Masern Mumps, R\u00f6teln, Kinderl\u00e4hmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen<\/strong> zur Verf\u00fcgung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelf\u00e4llen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.<\/p>\n<p><strong>Vorbeugung ansteckender Krankheiten:<\/strong><\/p>\n<p>Wie empfehlen Ihnen unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygieneregeln einh\u00e4lt. Dazu z\u00e4hlt vor allem das <strong>regelm\u00e4\u00dfige H\u00e4ndewaschen<\/strong> vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch oder nach Aktivit\u00e4ten im Freien.<br \/>Ebenso wichtig ist ein vollst\u00e4ndiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch f\u00fcr solche Krankheiten zur Verf\u00fcgung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verursacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden k\u00f6nnen. (z.B. Masern, Mumps und Windpocken) Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: www.impfen-info.de.<\/p>\n<p><strong>Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an das Gesundheitsamt Mei\u00dfen, Dresdner Stra\u00dfe 25, Tel. 03521-7253402. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.<\/strong><\/p>\n\n\n<figure class=\"wp-block-table is-style-stripes\"><table><tbody><tr><td>erstellt am<\/td><td>g\u00fcltig<\/td><td>\u00fcberarbeitet<\/td><\/tr><tr><td>23.07.2021 &#8211; FA, KS<\/td><td>01.10.2021<\/td><td>17.05.2021<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gro\u00dfe Kreisstadt Mei\u00dfen &#8211; Anlage 8 zum BetreuungsvertagFamilienamt \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 BITTE LESEN SIE SICH DIESES<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"class_list":["post-51","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hortjs.edu-meissen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/51","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hortjs.edu-meissen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/hortjs.edu-meissen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hortjs.edu-meissen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hortjs.edu-meissen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=51"}],"version-history":[{"count":24,"href":"https:\/\/hortjs.edu-meissen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/51\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":621,"href":"https:\/\/hortjs.edu-meissen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/51\/revisions\/621"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hortjs.edu-meissen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=51"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}